Angebot zur Beteiligung am Energiepark Uelitz
Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz ist seit 2016 in Kraft getreten. Es sieht vor, dass Windpark-Entwickler mindestens 20% der Anteile eines neuen Windparks den Anwohnern im Umkreis von 5 km und den Gemeinden anbieten müssen. Damit soll ein Teil der Wertschöpfung vor Ort bleiben. Der Planungsverband ist verpflichtet, die entsprechenden Angebote zu veröffentlichen.
Hier gelangen Sie zum entsprechenden Angebot zur Beteiligung am Energiepark Uelitz.