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Datum: 12.06.2020

Ergebnisse der 62. Verbandsversammlung

Die 62. Verbandsversammlung hat am 10.06.2020 in Grevesmühlen stattgefunden. Ihr ging ein Bürgerforum voraus, bei dem Fragen zu aktuellen Themen der Regionalplanung gestellt werden konnten. Die wichtigsten Themen von Bürgerforum und Verbandsversammlung waren die Teilfortschreibungen des regionalen Raumentwicklungsprogramms im Kapitel 4.1/4.2 Siedlungsentwicklung und in Kapitel 6.5 Energie.

Zur Siedlungsentwicklung hat der Gutachter Dr.-Ing. Gutsche zum Stand des Wohnungsbaus in nicht zentralen Orten der Planungsregion vorgetragen. Das Gutachten wird auf der Homepage des Planungsverbands veröffentlicht und ist Grundlage für die Teilfortschreibung, deren Beginn am 10.06. beschlossen wurde. Der Vorsitzende des Planungsverbandes, Wismars Bürgermeister Th. Beyer dazu:

„Mit dem vorliegenden Gutachten und dem Beschluss der Verbandsversammlung starten wir in die Diskussion zum Wohnungsbau. Ich bin zuversichtlich, dass es der Geschäftsstelle und den Verbandsgremien gelingen wird, auf Basis der vorliegenden Fakten letztendlich eine Lösung zu entwickeln, die sowohl der Vorgabe des Gesetzgebers zu zentralen Orten, als auch den ländlichen Gemeinden ein gesundes Maß an Eigenentwicklung zugesteht.“

Zum Kap. Energie wurden drei Beschlüsse gefasst:

Mit der „planerischen Öffnungsklausel“ (Programmsatz 10) wurde eine Ausnahmeregelung für die Bauleitplanung der Gemeinden gestrichen. Langfristig wird es damit in den Windparks, die näher als 1.000 m zu geschlossenen Ortschaften bzw. 800m zu Splittersiedlungen im Außenbereich liegen, kaum noch einen Ersatz von bestehenden Windenergieanlagen durch neue geben können (Repowering).

Auch die „bedingten Eignungsgebiete“ (Programmsatz 9) wurden gestrichen.

Schließlich wurde ein Antrag, den Betrachtungsraum für die Umfassung von Ortschaften von 3,5km auf 5km auszudehnen, in einen Prüfauftrag umgewandelt. Dazu der Verbandsvorsitzende:

„Aus dem Programmentwurf wurden zwei Ausnahmeregelungen gestrichen. Das mag man bedauern oder begrüßen – jedenfalls erleichtert es den Umgang mit dem Programm. Dass der Betrachtungsraum für die Umfassung von Ortschaften zunächst nicht verändert wird, ist eine gute Nachricht für die Rechtssicherheit des Programms und zeigt die Verlässlichkeit des Planungsverbandes. Darüber hinaus ist es natürlich eine Daueraufgabe, in einem mehrjährigen Planungsprozess zu prüfen, ob die grundlegenden Annahmen der Planung denn noch zutreffen.“

Über den weiteren Zeitplan für beide Teilfortschreibungen lassen sich derzeit keine sicheren Aussagen treffen.