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Datum: 16.01.2021

Angebot zur Beteiligung am Windpark Schönberg

Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz ist seit 2016 in Kraft getreten. Es sieht vor, dass Windpark-Entwickler mindestens 20% der Anteile eines neuen Windparks den Anwohnern im Umkreis von 5 km und den Gemeinden anbieten müssen. Damit soll ein Teil der Wertschöpfung vor Ort bleiben. Der Planungsverband ist verpflichtet, die entsprechenden Angebote zu veröffentlichen.

Hier gelangen Sie zum entsprechenden Angebot der Bürgerwindpark Schönberg GmbH & Co. KG für das gleichnamige Projekt. Am 04.02.2021 um 18 Uhr findet eine Online-Informationsveranstaltung für Kaufberechtigte statt, vom 05.02.2021 bis zum 04.07.2021 können Anteile zu je 500 EUR gezeichnet werden.