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Stadt-Umland-Räume

Im Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern 2016 (LEP M-V) werden für die großen Städte landesinterne Stadt-Umland-Räume festgelegt. In Westmecklenburg betrifft das die Landeshauptstadt Schwerin und die Hansestadt Wismar. Die Stadt-Umland-Räume (SUR) sollen als wirtschaftliche Kerne des Landes weiter gestärkt und entwickelt werden. Die Gemeinden, die Stadt-Umland-Räumen zugeordnet sind, unterliegen einem besonderen Kooperations- und Abstimmungsgebot. Zuständig für die Organisation und Moderation der Kooperationsprozesse in den SUR Schwerin und Wismar ist das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg.

Die Abstimmungsergebnisse münden in Stadt-Umland-Konzepten. Sie sind Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage für Planungen und Maßnahmen in diesen Räumen. Entsprechend den Festlegungen des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern sind in den SUR mindestens in den Handlungsfeldern Siedlungs-, Wirtschafts-, Infrastruktur- und Freiraumentwicklung Stadt-Umland-Konzepte zu erarbeiten. Diese interkommunal abgestimmten Konzepte ermöglichen den Umlandgemeinden beispielsweise die Möglichkeit einer Entwicklung über den für nicht-zentrale Orte geltenden Entwicklungsrahmen hinaus (z.B. im Bereich des Wohnungsbaus und des Einzelhandels).