Projektdurchführung
Für die Projektdurchführung gilt: Wer öffentliche Mittel ausgibt, ist an strenge Vorgaben zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebunden. Noch Jahre nach Projektende kann die sachgerechte Mittelverwendung geprüft werden. Wesentliche Grundlagen für den Umgang mit Fördermitteln sind in der Landeshaushaltsordnung und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften zu finden, besonders in § 7 LHO und der VV dazu, in § 44 LHO und der zugehörigen VV sowie in der VV-K bzw. in den ANBest-P.