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Stadt-Umland-Raum Schwerin

Dem Stadt-Umland-Raum (SUR) Schwerin gehören neben der Landeshauptstadt Schwerin die Gemeinden Brüsewitz, Holthusen, Klein Rogahn, Klein Trebbow, Leezen, Lübesse, Lübstorf, Pampow, Pingelshagen, Pinnow, Plate, Raben Steinfeld, Seehof und Wittenförden an.

Bereits 2017 konnte im Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses zwischen der Landeshauptstadt Schwerin und den Umlandgemeinden das Regionale Einzelhandelsentwicklungskonzept für den Stadt-Umland-Raum Schwerin fertigstellt werden, dass seit dem als Grundlage bei der Bewertung von Einzelhandelsvorhaben herangezogen wird.

Mit der Erarbeitung des Teilkonzeptes Wohnbauentwicklung bis 2020 konnte zwischen den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern des SUR eine erste Einigung im Handlungsfeld „Siedlungsentwicklung“ erreicht werden. Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung im Februar 2020 verständigten sich die Kernstadt und deren 14 Umlandgemeinden auf die Fortschreibung des Teilkonzeptes Wohnbauentwicklung. Nach zirka einem Jahr intensiver Gespräche unter Moderation des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg wurde das Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2030 mit der Unterzeichnung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des SUR Schwerin am 19.08.2021 zur Verbindlichkeit gebracht werden, so dass nun eine Grundlage für die raumordnerische Bewertung von Wohnbauvorhaben für die nächsten zehn Jahre besteht.

Demnach können in den Umlandgemeinden bis 2030 etwa 500 neue Wohneinheiten geschaffen werden. Vor dem Hintergrund der Auswirkungen des demografischen Wandels und der Bevölkerungsstruktur in den Umlandgemeinden wurden ebenfalls Festlegungen für die Schaffung seniorengerechter Wohnraumangebote und für Wohneinheiten in Einrichtungen der (teil-)stationären Pflege getroffen.

Die interkommunalen Vereinbarungen zur Wohnbau- und Einzelhandelsentwicklung hatten Vorbildcharakter für die Abstimmungen der BürgermeisterInnen zu weiteren Handlungsfeldern. Die Unterzeichnung des „Integrierten Rahmenplans 2030“ am 10.01.2023 ist das Ergebnis der Stadt-Umland-Raum Dialoge zu weiteren wichtigen Kooperationsthemen, auf die sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister für die nächsten 10 Jahre verständigt haben. Damit liegt nun ein strategisches Planungsinstrument mit gemeinsamen Zielen und Maßnahmen zur klimagerechten Mobilität, Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, regenerativen Energieversorgung sowie Ausgleichsmaßnahmen vor.

Nun gilt es, die verschiedenen Kooperationsmaßnahmen weiter umzusetzen, wie z.B. die bereits begonnenen Abstimmungen zum Radwegeausbau. Aus Sicht des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Schwerin, Herr Dr. Badenschier, kommt Kooperation den Menschen in unserer Region ebenso wie den Unternehmen zugute. „Auf gute Nachbarschaft mit dem Schweriner Umland setzen wir nicht nur im Radverkehr, im ÖPNV, beim Einzelhandel und bei der Erschließung neuer Wohngebiete. Wenn wir die Region als attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum zukunftsfähig gestalten wollen, geht es nur miteinander.“

Die begonnene Umsetzungsarbeit der Maßnahmen im jeweiligen Kooperationsthema wird angesichts des Abschlusses des Projektes ReGerecht durch die Akteure der AG SUR Schwerin und den zuständigen fachlichen Akteuren fortgeführt. Dafür haben sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auf dem SUR-Dialog am 19.06.2023 auf ein „Verstetigungspapier“ verständigt, in welchem entsprechende Arbeitsschritte und Zuständigkeiten definiert sind. Im Rahmen einer Evaluation des integrierten Rahmenplans nach fünf Jahren erfolgt eine Überprüfung der prioritären Kooperationsthemen mit Blick auf die bis dahin umgesetzten Maßnahmen und Ergebnisse.

Der Dialogprozess wurde vom Verbundforschungsprojekt „ReGerecht“ durch personelle Ressourcen, inhaltliche Beiträge und Analysen unterstützt.

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