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Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Arbeit des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg als Träger der Regionalplanung in der Region Westmecklenburg finden sich auf unterschiedlichen Ebenen.

Bundesebene

Für die Regionalplanung bilden vor allem das Raumordnungsgesetz (ROG) und das Baugesetzbuch (BauGB), die bundesweit anzuwenden sind, die rechtlichen Grundlagen.

Landesebene

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat mit dem Gesetz über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesplanungsgesetz - LPlG), dem Landesraumentwicklungsprogramm (LEP M-V 2016) sowie der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) rechtliche und raumordnerische Grundlagen für Planungen auf regionaler Ebene gesetzt.

Regionaler Planungsverband Westmecklenburg

Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg hat insbesondere durch seine Satzung und Geschäftsordnung seine Aufgaben sowie die Arbeitsweise im Planungsverband definiert. In einem öffentlich-rechtlichen Vertrag ist die Erledigung von Aufgaben des Personal-, Kassen- und Haushaltswesens durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim geregelt.