Umsetzung Radwegekonzept
Das Projekt im Überblick
Das Regionale Radwegekonzept (RWK) des RPV von 2021 enthält neben konkreten Handlungsempfehlungen zu baulichen Verbesserungen auch Maßnahmen für eine allgemeine nachhaltige Angebotsplanung. Hierzu zählen u.a. die weitere Ergänzung des touristischen Wegenetzes und die Vereinheitlichung der Radverkehrswegweisung.
Baustein "Touristische Basisrouten Stufe 2"
Das Netzkonzept der touristischen Radwege im RWK 2021 wird durch die auf Landesebene beworbenen Radfernwege und Rundwege bestimmt, die v.a. auf mehrtägige Radreisen abzielen. Diese sollen jetzt auf regionaler Ebene durch „Basisrouten Stufe 2“ ergänzt werden, die eher auf den Tagestourismus ausgerichtet sind.
Ein Anhaltspunkt dafür sind die 34 im Jahr 2009 definierten "regional bedeutsamen Radrouten", die nicht in das RWK aufgenommen wurden. Das RWK 2021 enthält für diese Routen eine Potenzialermittlung und Datenblätter, in denen die Befahrungsergebnisse von 2020/2021 zusammengefasst sind. Damit liegt eine solide Grundlage für die Netzbestimmung vor.
Baustein "Radverkehrswegweisung"
Bereits in der Bestandserfassung zum RWK 2021 wurden zahlreiche Wegweisungsmängel in der Region identifiziert. Dabei ist eine einheitliche, benutzerfreundliche Radverkehrswegweisung für Alltag und Tourismus unerlässlich für die Förderung des Radverkehrs. Sie erleichtert den Radfahrenden die Orientierung und gibt einen Anstoß, attraktive Routen abseits des Kfz-Verkehrs zu wählen. Damit sie ihren Zweck erfüllt, muss sie klar erkennbar und einheitlich sein, analog zur Wegweisung für den Kfz-Verkehr. Der RPV wird seine Arbeit am „Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr“ der FGSV und am Faltblatt „Fahrradwegweisung – Orientierung für Fahrradtourismus und Radverkehr in Stadt und Land“ des ADFC ausrichten. Das Wegweisungskonzept soll die Ausführung und die Standorte der einzelnen Schilder, ihre Finanzierung und Unterhaltung sowie die Einführung eines regionalen digitalen Schilderkatasters klären. Das Wegweisungskonzept wird die Arbeit des Landes M-V zum Wegekataster zu den Radfernwegen sowie ggf. vorhandenen kommunale Beschilderungskonzepte berücksichtigen.
Die Erarbeitung der Wegweisungskonzeption kann folgerichtig erst nach Vervollständigung des touristischen Wegenetzes erfolgen.