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Stadt-Umland-Raum Wismar

Dem Stadt-Umland-Raum Wismar gehören neben der Hansestadt Wismar die Gemeinden Barnekow, Dorf Mecklenburg, Gägelow, Hornstorf, Krusenhagen, Lübow, Metelsdorf und Zierow an. Die beteiligten Gemeinden haben 2011 als Handlungsgrundlage den „Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum Wismar“ durch Unterzeichnung der „Interkommunalen Kooperationsvereinbarung“ zur Verbindlichkeit gebracht. Aufbauend auf dem Rahmenplan wurde 2012 das „Regionale Einzelhandelskonzept für den Stadt-Umland-Raum Wismar“ erarbeitet und interkommunal vereinbart.

Die Fortschreibung des Rahmenplans 2011 wurde nach zwei Jahren intensiver Gespräche in Angriff genommen. Dazu haben sich unter Moderation des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg die Hansestadt Wismar und ihre Umlandgemeinden zunächst dem Handlungsfeld Wohnbauentwicklung gewidmet. Mit der Unterzeichnung der „Interkommunalen Kooperationsvereinbarung“ zum „Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2030“ am 03.06.2020 haben sich die Akteure im Stadt-Umland-Raum auf einen weiteren gemeinsamen Weg zur künftigen Wohnbauentwicklung für die kommenden zehn Jahre verständigt.

Das Wohnbauentwicklungskonzept enthält verbindliche Festlegungen zur Schaffung neuen Wohnraums für die kommenden zehn Jahre. So können in den Nachbargemeinden der Hansestadt rund 300 Wohnungen neu gebaut werden. Stadt und Umlandgemeinden haben sich auch darüber verständigt, wie zum Beispiel innerörtliche Baulücken und seniorengerechte Wohnraumangebote verstärkt entwickelt werden können.

Mit der Unterzeichnung der „Interkommunalen Kooperationsvereinbarung“ zur „Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes von 2012“ am 31.05.2021 wurde ein weiterer Meilenstein der kooperativen Zusammenarbeit zwischen der Hansestadt Wismar und den acht Umlandgemeinden erreicht. Mit dem aktualisierten Regionalen Einzelhandelskonzept liegt nun weiterhin eine verbindliche Planungsgrundlage für die standortgerechte Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im SUR Wismar bis zum Jahr 2030 vor. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben sich darauf verständigt nach fünf Jahren eine Evaluation des Einzelhandelskonzeptes durchzuführen, um zu überprüfen, welche Veränderungen bis dahin in der Einzelhandelsentwicklung des SUR Wismar eingetreten sind.

Neben den interkommunalen Vereinbarungen zur Wohnbau- und Einzelhandelsentwicklung wollen die Hansestadt Wismar und ihre Nachbargemeinden die Zusammenarbeit zu Kooperationsthemen fortsetzen. Sie haben daher den ersten Rahmenplan von 2011 aktualisiert. Die Unterzeichnung des „Integrierten Rahmenplans 2030“ am 23.08.2022 ist das Ergebnis der interkommunalen Abstimmungen zu weiteren wichtigen Kooperationsthemen, auf die sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im SUR Wismar für die nächsten zehn Jahre verständigt haben. Damit liegt nun ein strategisches Planungsinstrument mit gemeinsamen Zielen und Maßnahmen zur klimagerechten Mobilität, Industrie- und Gewerbeflächenentwicklung sowie Ausgleichsmaßnahmen vor.

Im Rahmen von jährlichen Treffen wollen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sich über aktuelle Planungen zum Wohnungsneubau und den weiteren Kooperationsthemen, wie die gemeinsame Steuerung der gewerblichen Entwicklung, des Ausbaus der Radwege oder der Verbesserung von ÖPNV-Anbindungen austauschen. Aus Sicht des Bürgermeisters der Hansestadt Wismar, Thomas Beyer, kann sich die Region durch ein Miteinander als attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum weiterentwickeln. „Kooperation bringt Vorteile und Chancen auf allen Seiten. Diese wollen wir im Interesse unserer Bürger und Unternehmen noch stärker nutzen.“

Die begonnene Umsetzungsarbeit der Maßnahmen im jeweiligen Kooperationsthema wird angesichts des Abschlusses des Projektes ReGerecht durch die Akteure der Arbeitsgruppe SUR Wismar und den zuständigen fachlichen Akteuren fortgeführt. Dafür haben sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auf dem Monitoringtreffen am 11.07.2023 auf ein „Verstetigungspapier“ verständigt, in dem entsprechende Arbeitsschritte und Zuständigkeiten definiert sind. Im Rahmen einer Evaluation des Integrierten Rahmenplans nach fünf Jahren erfolgt eine Überprüfung der prioritären Kooperationsthemen mit Blick auf die bis dahin umgesetzten Maßnahmen und Ergebnisse.

Der Dialogprozess wurde vom Verbundforschungsprojekt „ReGerecht“ durch personelle Ressourcen, inhaltliche Beiträge und Analysen unterstützt.

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