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Stadt-Umland-Räume

Im Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern 2016 (LEP M-V) werden für die großen Städte landesinterne Stadt-Umland-Räume festgelegt. In Westmecklenburg betrifft das die Landeshauptstadt Schwerin und die Hansestadt Wismar. Die Stadt-Umland-Räume (SUR) sollen als wirtschaftliche Kerne des Landes weiter gestärkt und entwickelt werden. Die Gemeinden, die Stadt-Umland-Räumen zugeordnet sind, unterliegen einem besonderen Kooperations- und Abstimmungsgebot. Zuständig für die Organisation und Moderation der Kooperationsprozesse in den SUR Schwerin und Wismar ist das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg.

Die Abstimmungsergebnisse münden in Stadt-Umland-Konzepten. Sie sind Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage für Planungen und Maßnahmen in diesen Räumen. Auch eröffnen interkommunal abgestimmte Stadt-Umland-Konzepte den Umlandgemeinden beispielsweise die Möglichkeit, sich über den für nicht zentrale Orte geltenden Eigenbedarf hinaus zu entwickeln (z.B. im Bereich des Wohnungsbaus und des Einzelhandels).

Stadt-Umland-Raum Schwerin

Dem Stadt-Umland-Raum (SUR) Schwerin gehören neben der Landeshauptstadt Schwerin die Gemeinden Brüsewitz, Holthusen, Klein Rogahn, Klein Trebbow, Leezen, Lübesse, Lübstorf, Pampow, Pingelshagen, Pinnow, Plate, Raben Steinfeld, Seehof und Wittenförden an.

Als ein wichtiges Handlungsfeld wurde bereits das Thema Einzelhandelsentwicklung identifiziert. Das „Regionale Einzelhandelsentwicklungskonzept für den Stadt-Umland-Raum Schwerin“ wurde im März 2017 fertiggestellt. Die Umlandgemeinden, die Landeshauptstadt Schwerin und die Verbandsversammlung haben das Konzept als Handlungsgrundlage beschlossen.

Nach der Auftaktveranstaltung im Februar 2020 verständigten sich die BürgermeisterInnen von Landeshauptstadt und ihren 14 Umlandgemeinden nach zirka einem Jahr intensiver Gespräche unter Moderation des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg auf die Fortschreibung des Teilkonzeptes Wohnbauentwicklung 2018 - 2020. Mit der Unterzeichnung am 19.08.2021 wurde das Wohnbauentwicklungskonzept zur Verbindlichkeit gebracht und gibt damit die interkommunal abgestimmte Marschrichtung zur Schaffung neuen Wohnraums für die kommenden zehn Jahre vor. Es sieht vor, dass in den Umlandgemeinden der Landeshauptstadt rund 550 Wohnungen neu gebaut werden können. Stadt und Gemeinden haben sich auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels darüber verständigt, wie seniorengerechte Wohnraumangebote entwickelt werden können.
















Die interkommunalen Vereinbarungen zur Wohnbau- und Einzelhandelsentwicklung hatten Vorbildcharakter für die Abstimmungen der BürgermeisterInnen zu weiteren Handlungsfeldern. Die Unterzeichnung des „Integrierten Rahmenplans 2030“ am 10.01.2023 ist das Ergebnis der Stadt-Umland-Raum Dialoge zu weiteren wichtigen Kooperationsthemen, auf die sich die BürgermeisterInnen für die nächsten 10 Jahre verständigt haben. Damit liegt nun ein strategisches Planungsinstrument mit gemeinsamen Zielen und Maßnahmen zur klimagerechten Mobilität, Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, regenerativen Energieversorgung sowie Ausgleichsmaßnahmen vor.

Nun gilt es, die verschiedenen Kooperationsmaßnahmen weiter umzusetzen, wie z.B. die bereits begonnenen Abstimmungen zum Radwegeausbau. Aus Sicht des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Schwerin, Herr Dr. Badenschier, kommt Kooperation den Menschen in unserer Region ebenso wie den Unternehmen zugute. „Auf gute Nachbarschaft mit dem Schweriner Umland setzen wir nicht nur im Radverkehr, im ÖPNV, beim Einzelhandel und bei der Erschließung neuer Wohngebiete. Wenn wir die Region als attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum zukunftsfähig gestalten wollen, geht es nur miteinander.“

Die begonnene Umsetzungsarbeit der Maßnahmen im jeweiligen Kooperationsthema wird angesichts des Abschlusses des Projektes ReGerecht durch die Akteure der AG SUR Schwerin und den zuständigen fachlichen Akteuren fortgeführt. Dafür haben sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auf dem SUR-Dialog am 19.06.2023 auf ein „Verstetigungspapier“ verständigt, in welchem entsprechende Arbeitsschritte und Zuständigkeiten definiert sind. Im Rahmen einer Evaluation des integrierten Rahmenplans nach fünf Jahren erfolgt eine Überprüfung der prioritären Kooperationsthemen mit Blick auf die bis dahin umgesetzten Maßnahmen und Ergebnisse.

Der Dialogprozess wurde vom Verbundforschungsprojekt „ReGerecht“ durch personelle Ressourcen, inhaltliche Beiträge und Analysen unterstützt.

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Stadt-Umland-Raum Wismar

Dem Stadt-Umland-Raum Wismar gehören neben der Hansestadt Wismar die Gemeinden Barnekow, Dorf Mecklenburg, Gägelow, Hornstorf, Krusenhagen, Lübow, Metelsdorf und Zierow an. Die beteiligten Gemeinden haben 2011 als Handlungsgrundlage den „Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum Wismar“ durch Unterzeichnung der „Interkommunalen Kooperationsvereinbarung“ zur Verbindlichkeit gebracht. Aufbauend auf dem Rahmenplan wurde 2012 das „Regionale Einzelhandelskonzept für den Stadt-Umland-Raum Wismar“ erarbeitet und interkommunal vereinbart.

Die Fortschreibung des Rahmenplans 2011 wurde nach zwei Jahren intensiver Gespräche in Angriff genommen. Dazu haben sich unter Moderation des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg die Hansestadt Wismar mit ihren Umlandgemeinden zunächst dem Handlungsfeld Wohnbauentwicklung gewidmet. Mit der Unterzeichnung der „Interkommunalen Kooperationsvereinbarung“ zum „Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2030“ am 03.06.2020 haben sich die Akteure im Stadt-Umland-Raum auf einen weiteren gemeinsamen Weg zur künftigen Wohnbauentwicklung für die kommenden zehn Jahre verständigt.

Das Wohnbauentwicklungskonzept gibt die verbindliche Marschrichtung zur Schaffung neuen Wohnraums für die kommenden zehn Jahre vor. So sollen in den Nachbargemeinden der Hansestadt rund 300 Wohnungen neu gebaut werden. Stadt und Umlandgemeinden haben sich auch darüber verständigt, wie zum Beispiel Baulücken im Ortsinnenbereich und seniorengerechte Wohnraumangebote verstärkt entwickelt werden können.

Mit der Unterzeichnung der „Interkommunalen Kooperationsvereinbarung“ zur „Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes von 2012“ am 31.05.2021 wurde ein weiterer Meilenstein der kooperativen Zusammenarbeit zwischen der Hansestadt Wismar und den acht Umlandgemeinden erreicht. Mit dem aktualisierten Regionalen Einzelhandelskonzept liegt nun weiterhin eine verbindliche Planungsgrundlage für die standortgerechte Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im SUR Wismar bis zum Jahr 2030 vor. Die Bürgermeister haben außerdem vereinbart, nach fünf Jahren eine Evaluation des Einzelhandelskonzeptes durchzuführen, um zu überprüfen, welche Veränderungen bis dahin in der Einzelhandelsentwicklung des SUR Wismar eingetreten sind.

Neben den interkommunalen Vereinbarungen zur Wohnbau- und Einzelhandelsentwicklung wollen die Hansestadt Wismar und ihre Nachbargemeinden die Zusammenarbeit zu Kooperationsthemen fortsetzen. Sie haben daher den ersten Rahmenplan von 2011 aktualisiert. Die Unterzeichnung des „Integrierten Rahmenplans 2030“ am 23.08.2022 ist das Ergebnis der interkommunalen Abstimmungen zu weiteren wichtigen Kooperationsthemen, auf die sich die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen im SUR Wismar für die nächsten 10 Jahre verständigt haben. Damit liegt nun ein strategisches Planungsinstrument mit gemeinsamen Zielen und Maßnahmen zur klimagerechten Mobilität, Industrie- und Gewerbeflächenentwicklung sowie Ausgleichsmaßnahmen vor.

Im Rahmen von jährlichen Treffen wollen die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sich über aktuelle Planungen zum Wohnungsneubau und den weiteren Kooperationsthemen wie die gemeinsame Steuerung der gewerblichen Entwicklung, des Ausbaus der Radwege oder der Verbesserung von ÖPNV-Anbindungen austauschen. Aus Sicht des Bürgermeisters der Hansestadt Wismar, Thomas Beyer, kann sich die Region durch ein Miteinander als attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum weiterentwickeln. „Kooperation bringt Vorteile und Chancen auf allen Seiten. Diese wollen wir im Interesse unserer Bürger und Unternehmen noch stärker nutzen.“

Die begonnene Umsetzungsarbeit der Maßnahmen im jeweiligen Kooperationsthema wird angesichts des Abschlusses des Projektes ReGerecht durch die Akteure der AG SUR Wismar und den zuständigen fachlichen Akteuren fortgeführt. Dafür haben sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auf dem Monitoringtreffen am 11.07.2023 auf ein „Verstetigungspapier“ verständigt, in welchem entsprechende Arbeitsschritte und Zuständigkeiten definiert sind. Im Rahmen einer Evaluation des Integrierten Rahmenplans nach fünf Jahren erfolgt eine Überprüfung der prioritären Kooperationsthemen mit Blick auf die bis dahin umgesetzten Maßnahmen und Ergebnisse.

Der Dialogprozess wurde vom Verbundforschungsprojekt „ReGerecht“ durch personelle Ressourcen, inhaltliche Beiträge und Analysen unterstützt.

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Projekt ReGerecht (2018-2024)

Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg ist Praxispartner im Verbundprojekt „ReGerecht“, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wird. Ziel des gesamten Verbundprojektes ist es, Lösungen für einen gerechten Interessensausgleich zwischen Stadt, städtischem Umland und ländlichem Raum für ausgewählte landbasierte Nutzungsansprüche zu erarbeiten und umzusetzen. Die Strategien, Instrumente und Maßnahmen sollen im Stadt-Umland-Raum Schwerin erprobt werden.

Die im Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg angesiedelte Projektstelle wird bei der überregionalen Netzwerkarbeit mit den Partnern des Verbundprojektes mitwirken und die innerregionale Netzwerkarbeit in den Stadt-Umland-Räumen koordinieren.

Projektlaufzeit: 01.09.2018 − 29.02.2024

Verbundpartner:

  • Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung Müncheberg (ZALF) e.V.
  • Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ Leipzig
  • Technische Universität Dresden (TU Dresden)
  • Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus - Senftenberg
  • Landeshauptstadt Schwerin
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
  • Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern

Gefördert von:

Verbundvorhaben

Förderkennzeichen: 033L205