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Regionalplanung


Hauptaufgabe des Regionalen Planungsverbandes ist die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM). Das RREP WM enthält die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung nach § 3 ROG. Diese werden wie folgt definiert:

Bei Zielen der Raumordnung handelt es sich um verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Landes- oder Regionalplanung abschließend abgewogene textliche oder zeichnerische Festlegungen.

Bei Grundsätze der Raumordnung handelt es sich hingegen um Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen.