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Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung RREP WM

Auf ihrer 60. Sitzung am 20.03.2019 hat die Verbandsversammlung die Evaluation und Fortschreibung des Kapitels 4 Siedlungsentwicklung beschlossen. Konkretisierend hat der Vorstand auf seiner 143. Sitzung am 24.04.2019 festgelegt, dass sich die künftige Teilfortschreibung des RREP WM ausschließlich auf die Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung bezieht.

Zunächst erfolgte die „Evaluation der wohnbaulichen Siedlungsentwicklung in der Planungsregion Westmecklenburg im Zeitraum 2011-2019 mit Blick auf das Ziel der Eigenentwicklung in den nicht zentralen Gemeinden“ durch das Planungsbüro Gertz Gutsche Rümenapp aus Hamburg. Der Endbericht wurde auf der 62. Sitzung am 10.06.2020 durch die Verbandsversammlung abgenommen.

Mit dem Beschluss VV-01/20 der 62. Verbandsversammlung vom 10.06.2020 wurde der Prozess zur Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 2011 eingeleitet.

Mit dem Beschluss VV-11/21 der 64. Verbandsversammlung vom 26.05.2021 wurde das sog. „Grobkonzept“ über die allgemeinen Planungsabsichten für die erste Stufe des Beteiligungsverfahrens freigegeben. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, welche in der Zeit vom 31.08.2021 bis zum 02.11.2021 durchgeführt wird, wurden ca. 90 Stellungnahmen abgegeben. Die Dokumentation über die Abwägung der Stellungnahmen ist hier einsehbar.

Unter Zugrundelegung der Hinweise aus der ersten Beteiligungsstufe wurde in enger Abstimmung mit der Facharbeitsgruppe Siedlungsentwicklung sowie mit dem Planungsbeirat Siedlungsentwicklung der Entwurf der Kapitel 4.1 und 4.2 erarbeitet. Parallel erfolgte die Erstellung des Entwurfes des Umweltberichtes.

Mit dem Beschluss VV-02/22 der 66. Verbandsversammlung vom 29.06.2022 wurde die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens eingeleitet. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, die in der Zeit vom 04.10. bis zum 06.12.2022 stattfand, konnte Jedermann zum Entwurf der Kapitel 4.1 und 4.2 des RREP WM sowie zum Entwurf des dazugehörigen Umweltberichtes Stellung nehmen. Insgesamt sind ca. 80 Stellungnahmen eingegangen. Die Dokumentation über die Abwägung finden Sie hier.

Mit dem Beschluss VV-02/23 der 69. Verbandsversammlung vom 05.07.2023 wurde der Abschluss der 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens beschlossen. Im nächsten Schritt wurden die erforderlichen Unterlagen an die Oberste Landesplanungsbehörde zur Einleitung der Rechtsfestsetzung als Landesverordnung durch die Landesregierung übergeben.

Die Landesverordnung zur Feststellung der Teilfortschreibung des RREP WM wurde am 07. Juni 2024 nach Veröffentlichung im GVOBl. Nr. 12/24 bekannt gemacht. Es liegt nunmehr eine neue Bewertungsgrundlage für die raumordnerische Einschätzung von Vorhaben der Siedlungs- und Wohnbauflächenentwicklung vor. Die Regelungen des RREP WM 2011 werden damit ersetzt und finden keine Anwendung mehr.

Die zusammenfassende Umwelterklärung wurde im Amtsblatt Nr. 29 vom 08.07.2024, S. 720 bekannt gemacht.

Teilfortschreibung Kapitel 4.1/4.2 RREP WM


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